Zitat:
Zitat von sybenwurz
Schoma vom Stereo-Effekt gehört?
Das geht nedd mit einem Stöpsel.

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Wie schon angesprochen, das ist mWn nicht erlaubt. Passiert was, guckst du von mir aus Stereo, aber bestimmt ned schlau aus der Wäsche.
Guckst du
StVO:
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Die Frage ´Musik erlaubt: ja/ nein?` wurde
hier schon gestellt.