textauszug
Im vorliegenden Fall hat der Athlet Manfred Jung in seiner Verantwortung dargelegt, dass er die verbotene Substanz durch ein ihm namentlich nicht mehr erinnerliches Präparat für seine allgemeine Gesundheit eingenommen habe. Selbst wenn dies zutreffend gewesen sein sollte, sohin die Einnahme der verbotenen Substanz vom Athleten Manfred Jung nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig durch Einnahme eines verunreinigten Präparates erfolgt wäre, wäre für den Athleten Manfred Jung im vorliegenden Fall nach Ansicht der Rechtskommission nichts gewonnen, da einerseits jeder Sportler dafür verantwortlich ist bzw. zu vertreten hat, was in seinem Körper gelangt bzw. in diesem vorgefunden wird und andererseits ein in der Öffentlichkeit bereits ausreichend bekanntes Bewusstsein vorhanden ist, dass Nahrungsergänzungsmittel ein hohes Risiko haben, nicht deklarierte verbotene Substanzen, insbesondere anabole Steroide zu enthalten, und musste dies einem durchschnittlich verantwortungsvollem Sportler bekannt sein bzw. hätte es diesem bei ihm jedenfalls zumutbarer Sorgfalt bekannt sein können.
quelle:
http://www.trinews.at/trimag/index.a...ht =Positiver Dopingfall beim IRONMAN 70.3 St. Pölten