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Hab gerade nachgeschaut: Man kann Genehmigungsanträge bis 31.3. des Veranstaltungsjahres stellen. Somit ist ja noch nix ungewöhnliches zu erkennen.
Sollten alle in der Ordnung geforderten Dokumente eingereicht werden, kann die Genehmigung an sich auch nicht verwehrt werden...
Gibt es denn Anzeichen, dass etwas ungewöhnliches vorgeht?
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