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Zitat von flaix
...Und kommt zu dem Ergebnis: „Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen, werden eher keine politischen Gründe im Sinne des (Gesetzes, d. Red.) sein.“ Es sprächen vielmehr „starke Argumente“ dafür, dass „politische Gründe“ nur solche seien, die „unmittelbar mit der Ausübung des Amtes des Bundespräsidenten zusammenhängen“.
Zugleich weist die Studie einschränkend darauf hin, dass es in der Frage des Ehrensoldes für zurückgetretene Bundespräsidenten bislang „keine Staatspraxis“ und so gut wie keine juristische Kommentierung gebe. Für Bundespräsident Wulff heißt das: Im Falle eines Rücktritts kann er sich des Ehrensoldes nicht sicher sein.
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Es kann also alles uns nix vertreten werden. Da wird aber weder die "Wegloberin" noch sonst irgendjemand Interesse daran haben, das auszudiskutieren und schon gar nicht vor Gericht wenn W. wegen eines ablehnenden Bescheides Klage erhebt.