Zitat:
Zitat von Pascal
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Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung ist in der Tat der gleiche beim Handwerker oder H. Zumwinkel. Nicht jedoch die Höhe der hinterzogenen Steuern.
Man kann auch nicht jemanden der durch eine Tempo 30 Zone mit 34 km/h fährt gleichsetzen (in Punkto Strafbemessung) mit jemandem der diese mit 75 km/h durchfährt. Beides ist trotzdem eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
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Hier hast du mich falsche verstanden; natürlich sollte sich sich das Strafmaß an der Höhe der Hinterziehung orientieren und an der kriminellen Energie die dahinter steht. Dies ist bei deinem gewählten Beispiel ja auch der Fall: Ein Knöllchen bekommen beide, nur halt in unterschiedlicher Höhe. Aber das ist Sache der Gerichte. Und das der Fall Zumwinkel öffentlich gemacht wird ist auch okay und richtig. Ich hatte aus deinen Postings jedoch eine gewisse Pauschalanklage herausgelesen, die ich so nicht stehen lassen wollte.