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Gerade bei SPON gelesen, dass eine deutsche Sportlerin, als Entschädigung bzw. Schadensersatz vom Internationalen Leichtathletikverband für die als zu lang befundene Sperre wegen Clenbuterol-Doping vor einem ordentlichen Gericht, dem Landgericht München 1.2 Mios zugesprachen bekam. Damit revidierte offenbar ein ordentliches Gericht die ausgesprochene Bestrafung im nachhinein.
So rechtlos scheinen die wegen Doping gesperrten Sportler nicht zu sein ...
(Die Klägerin vergass übrigens, die 1.2 Mio beim Finanzamt anzugeben. :-) )
-qbz
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