Zitat:
Zitat von Jahangir
Was die Rechtmäßigkeit des neuen Präsidiums betrifft, so bin ich als Jurist zu 100 % davon überzeugt, dass das neue Präsidium rechtmäßig zustande gekommen ist. Die Satzung der DTU ist eindeutig und kann auch in diesem Punkt auch von jedem Nichtjuristen verstanden werden.
Hier § 20 der Satzung:
1. [...] Der außerordentliche Verbandstag muss einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der Landesverbände Anträge auf Einberufung in gleicher Sache stellen.[...]
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Muss ich einem Juristen das erklären?

Der Antrag wurde bei einem Treffen am 2. Februar in Frankfurt handschriftlich auf einem Zettel formuliert. Anschließend wurde zwar mit der vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen per E-Mail geladen ... der Zettel mit dem Antrag ist aber
dummerweise nicht mehr auffindbar. Ergo sind die erforderlichen sechs Landesverbände nicht dokumentiert ... und niemand wäre berechtigt gewesen, einen Verbandstag einzuberufen.
Edit: ich weiß - es steht nirgendwo, dass so ein Antrag nicht auch mündlich erfolgen dürfe ...