Noch mal neues von unser aller Liebling Claudia -ich bin Opfer- Pechstein:
Die ganze Verteidigungsstrategie von Pechstein und von Franke beruht ja aktuell auf der Argumentation:
50ml blutentnahme und rückführung nach UV-Betrahlung ist erlaubt, da Injektion, mehr als 50ml= Infusion und daher verboten.
Wir haben ja schon oben diskutiert, dass diese Argumentation falsch ist, da die Unterscheidung zwischen Injektion und Infusion nur für prinzipiell erlaubte Flüssigkeiten, wie z.B. NaCl-Lösung oder Glucose-Lösung gilt, während die Injekion von Blut egal in welcher Menge schon immer verboten war und ist.
Alle befragten Radsportler z.B. ebenso wie Pechstein selbst haben aber immer in überrschender Detailliebe betont, dass ihnen nur jeweils 50ml Blut entnommen werden musste
Die TAZ hat nunmehr zu Recht angemerkt, dass wer 50ml Blut entnommen bekommt, das für eine UV-Bestrahlung vorgesehen ist, der bekommt anschließend 60ml Blut zurückinjiziert, da das Blut ja schließlich noch mit NatriumCitrat (Man benötigt dafür ca. 10ml) versetzt werden muss, um eine Gerinnung des entnommenen Blutes zu vermeiden. D.h. auch hier wäre die Grenze zwischen Injektion und Infusion eindeutig überschritten!