Zitat:
Zitat von LidlRacer
|
Interessante Frage. Stellt sich raus: Es ist eine Vertragsstrafe, diese bemisst sich am Gehalt des Fahrers.
UCI Cycling Regulations, Part 14 Anti-Doping (PDF).
Dort Artikel 326. Grob ist das ein Jahresnettogehalt. Ob die Preisgelder die er zurückzahlen muss da schon drin sind oder noch extra gehen, überblick ich gerade nicht.
Nachtrag: In welcher Sportart gibts das noch?