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Alt 01.02.2012, 07:39   #2369
HeinB
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 2.305
Bei der ARD stellt man sich die gleichen Fragen wie hier. Der Artikel ist zwei Tage alt, aber wohl zwischenzeitlich geändert worden

Die Aufnahme von M2.3 ist eine Klarstellung, genau wie Hafu schreibt:

Zitat:
Doch diese Behandlung ist im Leistungssport schon seit Jahren verboten. Der WADA-Vizepräsident und Medizin-Professor Arne Ljungqvist aus Schweden sagte der ARD-Sportschau dazu: "Im Laufe der Jahre haben wir klargestellt, dass die Einführung von Blut, Blutzellen oder blutzellenähnlichen Produkten verboten ist. Auch wenn es nur eine kleine Menge ist, und das ist auch in den aktuellsten Richtlinien klar definiert. Jede Menge ist verboten."
Und Herr Franke ist, na ja, naiv oder ganz gerissen:

Zitat:
Andreas Franke hat sich gegen die Dopingvorwürfe gewehrt. Die von ihm bei Sportlern vorgenommene UV-Bestrahlung von Blut der Athleten sei nicht als Doping einzustufen, teilte Franke am Montagabend (30.01.2012) mit. "Aus medizinischer und juristischer Sicht ist die Darstellung falsch, dass es sich bei der UVB Blutbestrahlung um Doping handeln könnte", hieß es in der Erklärung wörtlich.

Besagte Blutbestrahlung sei kein Verstoß gegen den noch im Jahre 2011 geltenden WADA-Code, hieß es weiter. "Die Behandlungsmethode hat keinerlei leistungssteigernde Wirkung, auch nicht bezüglich der Sauerstoffaufnahmefähigkeit des Blutes." Weltweit gebe es kein Gutachten, das eine leistungssteigernde Wirkung belege, so Franke weiter. Die von ihm angewandte Infektbehandlungsmethode sei "bis zum 24.08.2011 dopingrechtlich unbedenklich" gewesen. Die NADA habe seine Methode bei einer Anfrage 2007 "nicht als Doping klassifiziert"
HeinB ist offline