Zitat:
Zitat von kromos
Eine Benutzungspflicht gibt es nur noch für Radwege die durch Verkehrszeichen als solche ausgewiesen sind. Von dieser Pflicht kann dann unter bestimmten Verhältnissen abgewichen werden.
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OK, ich korrigiere: Abweichen davon _sollte_ man nur, wenn der Radweg nicht befahrbar oder als solcher nicht ausgeschildert ist.
Ein leidiges Thema... Besonders für Rennradler.
