Die Versicherungsnehmerin und Unfallgegnerin kann den Schaden trotzdem selbst bezahlen, wenn sie will, und ner Neueinstufung entgehen. Ob das sinnvoll ist, ist natürlich von dessen Höhe abhängig. Wenn's 1500 sind, wohl eher nicht, d.h. die Versicherung bearbeitet die Sache.
Die Versicherung wird Dir was anbieten "zur Abgeltung aller Ansprüche". Das würde ich so nicht unterschreiben. Du weißt nicht, was sich aus den Verletzungen noch entwickelt. Wenn sie allerdings so geringfügig sind, dass Du das Risiko eingehen willst, wäre folgendes möglicherweise erfolgversprechend: Du listest die Schäden auf, die Dir am Rad entstanden sind. Dann schreibst Du, wenn diese bis zum ... (Frist von 2 Wochen) bezahlt sind, wirst Du keinen RA einschalten und keinen Schmerzensgeldanspruch geltend machen. Nach Fristablauf wirst Du einen RA mandatieren. Hat bei mir mal gut funktioniert, wobei ich aber deutlich gemacht habe, dass ich dann kostenpflichtig auf eigenem RA-Briefbogen geschrieben hätte. Du kannst ja schreiben, dass Du Deine Rechtschutzversicherung um Benennung eines guten Fachanwaltes bitten wirst. Dann wissen die gleich, dass die Rechtsverfolgungskosten für dich keine Rolle spielen und wissen, wo der Hammer hängt. Du kannst natürlich versuchen, den Maximalanspruch durchzusetzen, aber dann kannste die Saisonabschlußfahrten vielleicht mitmachen, wenn Du kein Ersatzrad hast und hast noch Glück gehabt. Ein Vereinskamerad ist über 1 Jahr auf'm geliehenen Ersatzrad gefahren.
Zitat:
Zitat von gollrich
Wieso hast du überhaupt den Fehler gemacht das ganze so in der "Luft" schweben zu lassen,.... liegen bleiben, Polizei und Krankenwagen anfordern... alles gerichtsfest aufnehmen lassen...
jetzt hast du Aussage gegen Aussage und das muss nicht für dich gut ausgehen....
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Ouh, ganz schlau. Und was haste dann gewonnen? Liegst Du gern 0,5 Std. auf der Straße rum, holst im Liegen Dein Handy raus, um die Rennleitung anzurufen, und Du weißt noch nicht, was Dir fehlt, weil Du noch liegst? Bisher ist noch niemand von der ursprünglichen Darstellung abgewichen. Und wenn, dann stellt die Unfallgegnerin es anders dar und mit Liegenbleiben ist nix gewonnen. Notfalls hat der eben anders gelegen.