Sollte er nicht froh sein, wenigstens die Hälfte zu bekommen ?
Immerhin gilt in Deutschland soweit ich weiß die sog. "Radwegbenutzungspflicht". Abweichen davon darf man nur, wenn der Radweg nicht befahrbar ist.
Wie so oft bei solchen Meldungen kennt man die genaueren Umstände nicht. Wie war der Zustand des Radweges ? Warum ist der Herr auf der Straße gefahren ? Wie kam der Unfall zustande ? etc.
Für mich hört sich das so an, als wenn jemand bei Rot über die Straße läuft und dann den Autofahrer verklagen will, der ihn umgenietet hat. Ich tu was verbotenes und beschwere mich dann auch noch...
Klar, einige Radwege sind als solche kaum noch zu bezeichnen, da sie eher MTB Trails ähnlen. Deswegen fahren viele von uns lieber auf der Straße. Mache ich auch dort, wo es nicht lebensgefährlich ist. Aber man sollte sich zumindest im klaren sein, das es _eigentlich_ nicht erlaubt ist, so lange ein Radweg parallel läuft.
just my 5 cent