Zitat:
Zitat von Hafu
100%ige Schuld gibt es im Verkehrsrecht aber äußerst selten, daher musst du durchaus damit rechnen, dass dir als erwachsenen Verkehrsteilnehmer zumindest eine Teilschuld von 20 oder 30% zugesprochen wird, wenn die Sache vor Gericht kommt und der gegnerische Anwalt auf die Idee kommt zu argumentieren, dass du an der Engstelle deine Geschwindigkeit vorausschauend hättest reduzieren müssen.
Habe ich, war ca. mit 15km/h unterwegs und auch schon aus der Kurve raus. Es gab keinen Radweg, ich fuhr langsam ganz außen und da kann mir wirklich nur mit ganz viel bösem Willen was angehängt werden.
(...)
Wenn die schnelle und unbürokratische Abwicklung des Schadens (ohne Anwälte) nicht klappt (was durchaus möglich ist, wenn sie wie von MarcusF beschrieben gleich von vornherein ihrer Kfz-Versicherung den Schaden meldet), kannst du dir immer noch in einem zweiten Schritt Rechtsbeistand holen.
|
Die KfZ Versicherung ist schon eingeschaltet, sodass ich da nichts unbürokratisch klären kann. Ansonsten ist eine Rechtsschutz vorhanden mit zwar einer Eigenbeteiligung, aber ich bin auf eine anständige Regulierung angewiesen, da ich mir als Student einfach nicht mal eben nen neues Rad kaufen kann (Ich denke bei den kaputten Sachen dürfte es sich um ca. 1300€ handeln + Umbau/Reperatur)