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Alt 24.01.2012, 19:55   #4
TomX
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 388
Die Antwort dürfte ganz einfach sein, so wie ich das aus deiner Schilderung sehe und, wovon ich ausgehe, die Schuld feststeht:

- Willst du kein Schmerzensgeld, reicht es, die Rechnung über das Fahrrad selbst bei der Versicherung einzureichen.

- Willst du auch Schmerzensgeld, geh zum Anwalt, weil du selbst das gar nicht berechnen kannst.

Ach ja, die Kosten des Anwalts trägt, jedenfalls bei 100%-iger Schuld des Autofahrers, auch die Versicherung.
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