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Zitat von Schwarzfahrer
Die Versicherung meinte allerdings, es reicht, wenn der Fahrradhändler einen Kostenvoranschlag für die Reparatur (mit Schadensfotos) bzw. für eine Ersatzbeschaffung macht, falls Reparatur nicht geht. Das werde ich zuerst versuchen.
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Ja, reicht im Allgemeinen.
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Zitat von Wassertraeger_HAM
Wenn dann auf dem Kostenvoranschlag nicht die erwarteten 47,50 €, sondern mehrere tausend Euro stehen, dann wird eigentlich immer ein Sachverständiger der Versicherung geschickt.
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Kann nicht erkennen, was da fürn Rad liegt, aber ich denke, mit zwo Mille iss die Sache aus der Welt.
Das schluckt normal jede Versicherung, wenn der Händler sich nicht allzu böd anstellt. Für die iss das Peanuts, wenn man schlüssig rüberbringen kann, dass das nedd Omas altes Rad aus den 60ern war und die Sachbearbeiter wissen auch, wasses sie hätte kösten können, wenns etwas heftiger ausgegangen wär (btw: herzlichen Glückwunsch zum offenbar halbwegs glimpflichen Ausgang des "Unternehmens"!).
Selbst wenn die nen Gutachter schicken und der zuviel aus der Rechnung streicht, kann man immer noch n Gegengutachten machen lassen, normal honorieren sie es aber, wenn man die Bälle flach hält und unnötige Kosten vermeidet.
Je nach Versicherung gibts auch für jeden Fall nen festen Sachbearbeiter (oder ne -in), mit dem (der) man durchaus vernünftig reden kann.