Zitat:
Zitat von FinP
Er hat in der ersten Erklärung behauptet, dass er bereits einen neuen Kreditvertrag habe. Dies war faktisch nicht wahr.
Er hat in der zweiten Erklärung erneut behauptet, dass der Vertrag schon vor der ersten Erklärung gültig war. Dies war faktisch wieder nicht wahr.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Er hat versucht, bei beiden Erklärungen sich besser dastehen zu lassen als er es tatsächlich tut.
b) Er hat sich zweimal geirrt/wurde zweimal falsch beraten und das obwohl ein Heer von Rechtsanwälten und Beratern versucht, seinen Hals zu retten.
Such Dir eines aus. Ich weiß nicht, was peinlicher ist. Er hat wieder eine Chance vertan, für Transparenz zu sorgen.
|
Korinthenkacker. Wenn die eine mündliche Absprache habe und der Vertrag erst ein paar Tage später unterschrieben werden soll, dann ist es ein juristische Frage, ob wann der Vertrag wirksam wird. Auch aus der mündlichen Abrede können sich Ansprüche ergeben, zB ein solcher auf Abschluss eines entsprechenden Kreditvertrages.