Heisst das, das der, der auf grund der einseitigen nachträglichen Änderung, für die er garnichts kann, bei angebotenem Rücktritt auf den bisher erhobenen Bearbeitungskosten sitzen bleibt?
Kann mir nicht vorstellen, das dies so durchsetzbar wäre, wenn jemand mit rechtlichen Schritten dagegen vorgehen würde.
Zitat:
Zitat von LidlRacer
"@Alle - Sorry für die späte Antwort. Wir arbeiten bei allen Rennen mit einem Partner zusammen, der alle Registrierungen abwickelt. Wir haben zwar Zugriff auf das System, um beispielsweise Transfers und Abmeldungen zu ermöglichen. Die Bearbeitungsgebühr wird aber in jedem Fall fällig, geht direkt an unseren Dienstleister. Darauf haben leider keinen Einfluss. (sj)"
https://www.facebook.com/ironmanfrankfurt
Peinlich.
Ist übrigens gar nicht trivial, die Facebookseite zu finden.
Wenn man "Ironman Frankfurt" eingibt, kommt nix brauchbares dabei raus.
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