Zitat:
Zitat von tobi_nb
Gewinner ist für mich derjenige, der klagt, und bei dem die Beklagte keine Verteidigungsabsicht erklärt, weil die Sache ja so "glasklar" ist, bzw. bei dem ein Gericht der Klage zu 100% entspricht.
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Auf was genau willste denn klagen ?
Das "glasklare" Rücktrittsrecht wurde ja heute schon großspurig als "kulantes Angebot" eingesehen ...
Einen Slot wird man meiner Meinung nach auch nicht einklagen können ...
Siehe meine Antwort auf Hazelmans Idee ...