Zitat:
Zitat von Thorsten
Selber keine Lust zum Klagen, Herr Jurist  ?
Gibt es nicht irgendwo im BGB so einen Paragraphen, dass man als Schuldner nicht liefern muss, wenn die Ware untergegangen ist? So ein Fall könnte hier doch vorliegen. Hab das düster im Hinterkopf aus der 15 Jahre entfernten Rechts-Vorlesung im BWL-Studium  .
Aber das sollten die Juristen hier doch aus dem Stehgreif beantworten können.
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Die Ware ist hier aber nicht untergegangen, da Sie lediglich umverlegt wurde und das auch noch vom eigenen Haus veranlasst...