Zitat:
Zitat von FinP
Außerdem muss auch im Strafrecht eine Verurteilung nicht zweifelsfrei sein sondern nur ohne vernünftige Zweifel. Das ist ein großer Unterschied. Wenn Prostitution verboten ist, ...
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Und schon bereue ich meinen Vergleich. Nochmal zurück zum Thema:
Weiss war lt. Zeugen bei Humanplasma. Dort wurde laut Zeugen für ca. 30 Sportler Blutdoping betrieben. Als Richter würde ich den Weiss fragen, was er denn da gemacht hat. Und wenn er darauf keine gute Antwort hat oder ich ihm die nicht glaube, könnte diese Sachlage doch auch schon für eine strafrechtliche Verurteilung genügen.
Wie du richtig sagst war strafrechtlich zunächst nur die Frage nach dem Zeitpunkt zu klären. Die neue Gesetzgebung gibt es dort seit 2007.