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Wieso die Aufregung darüber?
Weder der Konsum noch der Erwerb von Drogen zum Zwecke des sofortigen (!) Konsums sind oder waren jemals in Deutschland verboten.
Und nein, ich meine damit nicht die Regelung, dass die Staatsanwaltschaft bei dem Besitz von geringfügigen Mengen ein Verfahren einstellen kann. Das ist etwas anderes.
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das den Konsum von Drogen überhaupt verbietet.
Ob man das jetzt gut oder nicht gut findet, ist natürlich eine andere Sache.
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