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Zitat von drullse
IMHO doch, denn ohne den Experten, gilt er dann als schuldfähig, wird verurteilt und hat die Chance, irgendwann wieder rauszukommen. So ist der unzurechnungsfähig und kann in Sicherheitsverwahrung bis ans hoffentlich schnelle Ende seiner Tage in die Psychatrie.
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Genau. Die Psychiater schlossen im Ergebnis auf "Unzurechnungsfähigkeit" zum Tatzeitpunkt und das würde psychiatrische Sicherheitsverwahrung bedeuten.
-qbz