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Die Alternative besteht "eigentlich" nicht.
Beispiel: Du mietest ein Auto für ein Jahr für ne Miete von 100. Der Mietvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit ner Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Du kündigst nicht.
a) Der Händler schickt Dir nach 1 Jahr und 6 Monaten ne Mieterhöhung auf 110.
b) Der Händler schickt Dir diese Erhöhung nach 1 Jahr + 11 Monaten.
a) Bei wohlwollender Auslegung sieht man in dem Schreiben einen VERTRAGSKÜNDIGUNG mit dem gleichzeitigen Angebot, das Mietverhältnis im nächsten Jahr zu 120 fortzusetzen.
b) Da kann man das nur als Kündigung zum übernächsten Jahr auslegen, denn zum nächsten Jahr ist die Frist abgelaufen. Der Händler kann auch nicht argumentieren, Du könntest ja kündigen. Denn er hat Dir ja vertraglich vereinbart zugesagt, dass Auto für ein weiteres Jahr für 100 zu vermieten. Warum solltest Du Dich auf ne "Sonderkündigung einlassen? Wenn Du umgekehrt dem Händler zum selben Zeitpunkt schreiben würdest: "Lieber Händler, das Geld ist knapp, also, ich zahl im nächsten Jahr nur noch 80, du kannst ja kündigen, wenn's Dir nicht passt." ... Is klar, was alle zu deinem Schreiben sagen würden. Warum soll das anders sein, wenn der Händler der Absender ist. Aber "tröste" Dich: Ich hab ne ganze bei ner Firma gearbeitet, die Dauerschuldverhältnisse eingegangen ist und die Kaufleute kamen immer mit den "Sonderkündigungsrecht" und ich hab immer "no" gesagt. Waren nette Leute, aber in dem Punkt war die Lernkurve flach.
Dagegen könnte man von Verbandsebene m.E. nur einwenden, dass das o.g. in einem gegenseitigen Vertrag (Kaufvertr., Mietvertr. etc.) gilt. In nem Verein/Verband sind die Mitglieder aber nicht gegenseitig beteiligt, sondern gleichgerichtet (auch wenn man in der Vergangenheit nicht durchgängig diesen Eindruck hatte). Jetzt kenn ich mich im Vereinsrecht nicht so toll aus. Nur würde ich hier differenzieren: Wenn die Mitgliedsbeiträge mit der Mehrheit der Mitglieder angehoben werden, betrifft das alle gleichmäßig und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder. Die Startpässe jedoch haben den Charakter von Leistung und Gegenleistung. Da handelt es sich um gegenseitige Verträge, denn "verkauft" wird das Startrecht und ein Zeitungsabonnement. Wer das nicht zahlt, kann zwar Vereins/Verbandsmitglied sein, darf aber nicht starten. Hinzu kommt, dass der Verein ja beim Verband nicht "das Startrecht für z.B. 3 Mitglieder "einkauft", sondern das für Müller, Meier und Schulze. Kommen Müller, Meier und Schmitz (mir sin jo im Rhingland), dann darf dä Schmitz nitt stachten. Es ist also klar, dass es um ne individuelle Leistung und Gegenleistung geht und eben nicht um einen "gleichgerichteten" Mitgliedsbeitrag.
Könnte interessant werden, Morgen in 1 Woche.
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Relax, no worries!
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