1.
Ich denke, man muss bei Verbrechen unterscheiden, ob sie Staaten (bzw. deren Regierungen) begehen oder der Nachbar. Für die Tat des Nachbars gelten die Strafgesetze des Landes, für die Staatsverbrechen gibt es teilweise andere Gesetze wie das Völkerrecht, weil u.U. das Gesetz des jeweiligen Verbrecherstaates bestimmte Verbrechen gegen die Menschlichkeit gar nicht sanktioniert oder selbst initiiert (Vertreibung und Mord). Die BRD erkennt das Völkerrecht und sanktioniert Verbrechen gegen die Menschlichkeit im StgB.
2.
An wen sollen sich die Opfer wenden, um Entschädigung, Wiedergutmachung zu fordern, wenn die Verbrecher die Untaten in Staatsfunktionen per Verordnung und Gesetz angeordnet haben. Hierfür stehen moralisch und in der BRD auch gesetzlich! (Bundesentschädigungsgesetz) die nachkommenden Generationen des Landes, deren Regierungen die Verbrechen beschlossen hat und durchführen liess, in der Pflicht, analog bei der Wiedergutmachung der Kriegsverbrechen, d.h. die deutsche Bevölkerung und ihr Staat inbezug auf die NS-Zeit.
-qbz
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