Zitat:
Zitat von NBer
...letztendlich regelt die dtu gebührenordnung also die MINDESTSÄTZE, die in den landesverbänden dann durchaus abweichen können. aber eben nur nach oben.
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Vielen Dank für die Info.
Die "Mindestsätze" binden ja zunächst nur die Mitglieder der DTU, d.h. die Landesverbände. Für die Vereine als Mitglieder der Landesverbände sind deren Satzungen maßgeblich. Die werden ja im Moment nicht angepaßt sein, d.h. da müssen Verbandstage (in NRW) oder zumindest Vorstandsbeschlüsse her. Dann liegt der schwarze Peter bei den Vereinen, die das dann wieder in ihre Beitragsbestimmungen aufnehmen müssen und ggfls. auch Mitgliederbeschlüsse erwirken müssen. Das können die doch fristgerecht gar nicht mehr machen. Die Kündigungsfrist für Startpaß und Mitgliedschaft ist abgelaufen und ob das nachträglich bzw. rückwirkend läuft, da hab ich große Bedenken.
Bei ner Veranstaltung geht das einfacher, da muss "nur" zum Anmeldebeginn alles klar sein.