Zitat:
Zitat von Jahangir
das neue Gebührenmodell ist in der Stoßrichtung nicht anderes als eine verkappte Erhöhnugn der Startgebühren über die Tageslizenzen. Da die DTU davon künftig nichts mehr hat, müssen die Gebühren für die Starpässen erhöht werden. Irgendwoher muss das Geld ja kommen.
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Da kann man ja alles diskutieren (wobei ich persönlich ne Erhöhung unter dem Strich nicht befürworten würde). Nur wenn man für die Kündigung des Startpasses ne Frist im Oktober setzt, kann man nich danach die Gebühren für's nächste Jahr erhöhen. Zumindest im gegenseitigen Vertrag wäre so ne Erhöhung unzulässig und ich geh jetzt mal davon aus, dass das auch im Vereinsrecht so wäre, denn da wird ja auch für ne spezielle Leistung ne Gegenleistung berechnet.