Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Mir stellt sich die Frage eher bei den Excel-Plänen. Dort wird ein Wettkampfdatum eingegeben, worauf sich die Datumsspalte danach ausrichtet.
Grüße,
Arne
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Anspruch 1 bezieht sich doch auf ein
Analyseverfahren zur Auswertung von persönlichen Trainingsdaten, indem Messwerte (8) mit einer Messeinrichtung (20) während der Trainingseinheit (2) aufgenommen, gespeichert und nach Beendigung der Trainingseinheit (2) durch eine Übertragungseinheit (21) an eine Recheneinrichtung (10) übertragen werden,
dadurch gekennzeichnet, dass
zusätzlich zu den Messwerten (8) vom Trainierenden veränderbare Eingabeparameter (7) durch eine Eingabeeinheit (11) eingegeben und an die Recheneinrichtung (10) übertragen werden und die Recheneinrichtung (10) aus den Messwerten (8) und Eingabeparametern (7) eine dynamische Anpassung eines Ausdauersportrainingsprogrammes (9) berechnet.
Zur allgemeinen Lesart:
Die Begriffe über dem 'dadurch gekennzeichnet, dass" werden als Oberbegriff bezeichnet und sind Stand der Technik , die Begriffe danach, der kennzeichnende Teil, sind danach sind die eigentliche Erfindung.
Zu lesen ist das ungefähr in der Art:
Ich habe ein bekanntes Anaylseverfahren mit ...(
Oberbegriff) dahingehend weiterentwickelt, dass es folgende zusätzliche Merkmale (
kennzeichnender Teil) enthält.
Das heißt, er hat ein Analyseverfahren, bei dem die Messwerte von Garmin, Polar, SRM etc. ausgewertet werden dahingehend weiterentwickelt, dass zur Trainingsplanung zusätzlich persönliche Angaben berücksichtigt werden.
Die Excel-Tabellen werten ja keine Daten von Messgeräten aus, oder? Somit fallen diese schon nicht unter den Oberbegriff des Patents. Zudem stellt sich die Frage, ob die einmalige Eingabe des Datum und die Anpassung der Datumsspalte als 'dynamische' Anpassung zählt. Wird ja nach der Erstellung des Planes nicht mehr geändert, oder?
Matthias