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Zitat von leiti
Zumindest ist so, dass ein Patent grundsätzlich jenem zugesprochen wird, der es einmeldet. Egal ob es ihm tatsächlich zusteht oder nicht.
Das Patentamt kann auch nicht prüfen, ob das Patent gerechtfertigt ist (wie sollte es auch alle betroffenen externen Firmen kennen).
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Das stimmt nicht. Patentanmeldung werden sachlich geprüft, zumindest in Deutschland und Europa, d.h. es wird u.a. eine Recherche zum Stand der Technik gemacht. Richtig ist aber, das das Patentamt nicht überprüft, ob dem Anmelder der Gegenstand überhaupt gehört.
Zitat:
Zitat von leiti
Interessant wird es dann, wenn das Patent öffentlich gemacht wurde, wie die Mitbewerber reagieren.
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In der Tat. Neun Monate hatten die Zeit. Und wenn ich das richtig sehe, ist da nichts passiert.