Zumindest ist so, dass ein Patent grundsätzlich jenem zugesprochen wird, der es einmeldet. Egal ob es ihm tatsächlich zusteht oder nicht.
Das Patentamt kann auch nicht prüfen, ob das Patent gerechtfertigt ist (wie sollte es auch alle betroffenen externen Firmen kennen).
Interessant wird es dann, wenn das Patent öffentlich gemacht wurde, wie die Mitbewerber reagieren.
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