|
Die BU zahlt nicht, wenn Du gegen deren Versicherungsregeln verstößt - Dich also an den Vertrag nicht hältst.
Was Du mit Deiner Versicherung aushandelst, ist Dir selbst überlassen (kannst ja alles mögliche Ausschließen/Einschließen), musst dafür dann halt entsprechend bezahlen.
Hier geht es aber um Haftungsfragen bei Fremdschädigung (!). Und mir erschließt sich nicht, wie das eine mit dem anderen zusammenhängt in Eurer ständigen Klage, dass sowas doch bitte nicht die Allgemeinheit tragen solle.
|