Zitat:
Zitat von fras13
Der Typ sollte sich daran gewöhnen, schließlich fährst Du mit einer StVZO- zugelassenen Bikelampe.
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Nein, sollte er nicht. Schließlich muss bauartlich zugelassene "Bikelampe" auch StVO-konform benutzt werden.
Zitat:
Zitat von fras13
Du hast sie sicher gut ausleuchtend auf den Radweg vor Dir und nicht in Augenhöhe des entgegenkommenden Radlers eingestellt?
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Seit dem ordentliches Licht am Rad immer populärer wird, blenden mich auch immer wieder Entgegenkommende, deren "Fachhändler" nicht in der Lage war das Licht richtig einzustellen.
Die 40 Lux sind ja nicht wirklich hell und wenn du die Lampe richtig eingestellt hast, sollte es eigentlich nichts geben, was diesen Morgenmuffel stört. Außer seinem eigenen schlechten Licht.
StVO, §67, Abs. 3: ... Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5*m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. ...