Tötung auf Verlangen (Artikel aus der Zeit vom Freitag, 21.10.11)
In dem Artikel wird ein mehrere Jahre zurückliegender Fall geschildert. Eine Belgierin, die nach einem Schlaganfall nicht mehr in ihr vorheriges Leben zurückfindet, lässt sich einschläfern und spendet Organe.
Die Frau hat nach dem Schlaganfall u.A. mit massiven Sehstörungen zu kämpfen und kann einen Arm nur noch unter Schmerzen bewegen. Nach wenigen Monaten entschließt sie sich, das belgische Euthanasiegesetz in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Gesetz dürfen Mediziner unter festgelegten Auflagen Sterbehilfe leisten. Das Besondere an diesem Fall, auf Wusch der Verstorbenen werden unmittelbar nach ihrem Tod in einem OP mehrere Organe entnommen.
Ich hätte nie gedacht, dass so etwas möglich und rechtlich zulässig ist. Ich bin schockiert.
Ich bin nicht gegen Organspende, im Gegenteil, ich bin dafür, dass grundsätzlich jeder nach seinem Ableben zur Organspende herangezogen werden kann, bin aber strikt gegen Euthanasie und vor allem gegen die Kombination Euthanasie/Organspende.
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