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Bei der Gelegenheit sollte man vielleicht nochmal die aktuelle WADA-Regelung im Detail darstellen, um den Widerspruch zur aktuellen Praxis bei manchen Ironman-Rennen zu erkennen:
1,Es reicht nicht aus, dass ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt, so dass eine Infusion nicht unter Doping fällt!
(Hintergrund: jedes Radprofiteam beispielsweise hat seinen eigenen Arzt, so dass dann dem Missbrauch durch Gefälligkeitsatteste Tür und Tor geöffnet wäre)
2. Es reicht auch nicht aus, dass eine objektive medizinische Notwendigkeit, bescheinigt beispielsweise durch einen unabhängigen Rennarzt, besteht. Eine solche besteht ja ab einem gewissen Grade der Dehydrierung durchaus.
3.Infusionen sind einzig und allein erlaubt, wenn es sich um einen echten Notfall handelt, der dann auch zwingend mit einer stationären Krankenhauseinweisung verbunden sein muss!
Selbst das Verabreichen einer Infusion in einer klinischen Notaufnahme mit anschließendem Heimschicken des Athleten (quasi "ambulante Infusion") gilt somit laut WADA als Regelverstoß.
(Hintergrund: Infusionen sind unter den genannten Ausnahmebedingungen erlaubt, wenn es unmittelbar darum geht, bleibenden Schaden von einem Athleten abzuwenden (=Definition einer Notfallsituation), niemals aber zu dem Zweck, um dem Athleten eine schnellere Regeneration zu ermöglichen)
Geändert von Hafu (23.10.2011 um 20:01 Uhr).
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