Zitat:
Zitat von Skunkworks
IMHO ist die Lage recht simpel:
Hat Schumacher in seinem Vertag eine Klausel unterzeichnet, in der steht: "Wenn du Doping nachgewiesen bekommst, bist du raus und hast keinen Anspruch mehr auf weitere Gehälter ab dem Datum der Entnahme der bestätigten Probe, geleistete Gehalter sind zurückzahlen"?
Wenn nein, dann muss er nichts zurückzahlen, wenn ja, dann ja.
Over and out.
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Ich seh's wie bei der (nicht vorhandenen) Helmpflicht.
Gesetzlich nicht vorgeschrieben und dennoch hat man (als bestimmte Nutzergruppe) Nachteile, wenn man ihn nicht trägt.
So sieht's hier (i.m.A.) auch aus. Kein Schwarz und kein Weiss. Und ich hoffe, dass ein Richter auch hier etwas über den (vertragstextlichen) Tellerrand hinaus schaut.