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Zitat von LidlRacer
Da wird ab Absatz 53 sehr differenziert und im wesentlichen nachvollziehbar diskutiert, wann, wo, warum und von wem man das Tragen eines Helms erwarten kann.
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Ok, das mag natürlich als Begründung zutreffen und bis zu nem gewissen Punkt leuchtet die mir auch ein.
Ne erhöhte Gefährdung würde ich aber ebenso wie in Bezug auf die Benutzung bestimmter Fahrräder und Einsatzzwecke selbiger auch bei Angehörigen von gewissen Altersgruppen sehen.
Zum Beispiel.
Gilt für die Oma aufm Weg zum Friedhof und mit der Giesskanne am Lenker (oder die Mutter eines Kindes mit Schulranzen aufm Rad...) nicht in erhöhtem Masse ebenfalls das
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Gebot, die eigenen Interessen zu wahren und dabei Sorgfalt walten zu lassen,
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denn es
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handelt sich um eine Obliegenheit des Gläubigers, die nicht davon abhängt, dass er eine Rechtspflicht oder sogar eine sanktionsbewehrte Norm verletzt hat
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?
Heute sind es die Rennradfahrer und morgen?
Ich fügs der Vollständigkeit halber nochmals wieder an: ich bin für das Tragen eines Helmes, aber gegen eine generelle Helmpflicht.
Zumindest, was unmotorisierte Fahrräder anbelangt.
Und ausserdem nehme ich mir heraus, ne gewisse Risikokalkulation durchführen zu dürfen, die mir erlaubt, die 300m zum Bäcker, die ich zu 80% ohne Begegnung mit anderen Verkehrsteilnehmern erledige, ohne Helm zu fahren.
Man kann allerdings auch mit Helm hirnlos unterwegs sein.