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Worum es doch letztlich geht ist doch folgendes:
Würde im gleichen Fall ein Fußgänger auch zum Selbstzahler werden, wenn er von einem Auto umgenietet worden wäre? Auch wenn ganz sicher ein Helm den Schaden verringert hätte?
Ich habe nichts gegen Helmträger, trage in 98% der Fälle auch einen, wäre mich nur gegen solche Verallgemeinerungen "aus dem gesunden Menschenverstand" heraus. Nur weil einer für sich selbst keinen Helm aufsetzen möchte, muss er nicht gleich blöde sein, wie hier vielfach blumig umschrieben.
Das Leben birgt Gefahren, man kann sich nicht gegen alles wappnen und irgendwo muss man einen Strich ziehen und sagen: Dieses Risiko halte ich für vertretbar.
Für mich ist klar: Wenn eine Handlung ursächlich für einen Schaden ist, dann haftet der Verursacher. Dabei geht Tun eindeutig vor Unterlassen. Sprich: Wenn das Auto den Radfahrer umnietet, dann hat er für den Schaden zu haften und nicht derjenige, der nicht alles denkbare unternommen hat, den Schaden zu vermeiden. Es wird ja auch der gesamte Sachschaden übernommen und nicht nur ein altes Klapprad ersetzt, weil das es ja auch getan hätte und man ja verpflichtet ist den Schaden gering zu halten und daher doch bitte nur mit ner alten Gurke unterwegs sein soll.
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