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Ich finde diese Diskussion bezügl. Risiko, Risikoverantwertung und Beteiligung am Schaden für müssig.
Ich unterstelle mal folgendes:
1. Beitragszahler an Krankenkasse. ( Welche Leistungen darin versichert sind, kann jeder selbst lesen)
2. keine Helmpflicht. (Also kann er nicht fahrlässig gehandelt haben.)
Welche (rechtliche) Teilschuld sollte denn bitteschön der Radler haben, und auf welcher Grundlage sollte ihm eine
Krankenversicherung Leistungen verweigern?
Alles andere ist Polemik und führt vom 100. ins tausendste. Und ambinionierte Triathleten gefährden in deutlich höherem Maße ihre Gesundheit als ein Großteil der restlichen Bevölkerung.
Ich kann die Leier der Helmbefürworter echt nicht mehr hören. Es gibt kein Gesetz und Krankenkassen schließen eine Versorgung bei ""ohne Helm fahren" nicht aus. Punkt.
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