Zitat:
Zitat von Thorsten
Oder mit Scheibe  .
Als Kampfrichter würde ich mir die Befestigung angucken, ob ich keine Gefährdung sehe, dass das Teil irgendwann die Biege macht und andere gefährdet. Im Zweifelsfall wird das Spielzeug nach Sportordnung G.2 f) Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Wettkampfgerichtes ungenehmigt. verboten.
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dann halt für´s training ....
