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Die ursprüngliche Frage war doch:
Kann ich mit dem Zweitstartrecht bei einem anderen Verein in einer Liga starten und auch bei meinem Heimatverein ?
Jeder Ligastarter darf in einem Kalenderjahr nur für einen Verein starten, egal ob die fraglichen Vereine in einem Landesverband beheimatet sind oder nicht !
Erst danach kommen die Regeln zum Tragen, die von den anderen Antwortern genannt sind, nämlich nach einer bestimmten Anzahl von Starts in einer höheren Liga ist es dem Starter nicht mehr erlaubt in einer niedrigeren Liga zu starten.
Das kommt also für z.B. die erste und zweite Mannschaft eines Vereins zum Tragen, aber niemals für zwei verschiedene Vereine.
Harald Weyh
ehem. Kampfrichter Triathlon im LV NRW
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