Zitat:
Zitat von Jahangir
also Eregebnislisten die in einem zur spomedis gmbh veröffentlichten Medium stehen, gehören der spomedis gmbh. Ich weiss, dass da Fehler bei der Namensschreibung von Athleten auftauchen, um dann wegen Verletzung des Urhebrrechts vorzugehen.
Es wäre mE allerdings völlig absurd, wenn ein Zeitmessunternehmen oder ein Veranstalter wegen Verletzung des Urhebrrechts juristische Schritte unternimmt.
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das heisst, spomedis macht das - und hat damit prinzipell - juristisch gesehen recht.