Hätte er mal in D trainiert, dann wäre ihm das nicht passiert - schöner Reim.
Soweit ich weiß, gilt die allgemein geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften nur für Kraftfahrzeuge. Radfahrer dürfen deshalb innerhalb geschlossener Ortschaften theoretisch schneller als 50 km/h fahren, soweit sich nicht aus § 1 StVO oder Sonderzeichen etwas anderes ergibt.