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Alt 31.08.2011, 21:09   #63
Rhing
Szenekenner
 
Benutzerbild von Rhing
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Zitat:
Zitat von NADA Beitrag anzeigen
INFUSIONEN ALS VERBOTENE METHODE
"Weil auch in der Ärzteschaft noch immer Unsicherheit über die Zulässigkeit von Infusionen besteht, weist die NADA in ihrem aktuellen Newsletter 03/10 noch einmal darauf hin, dass intravenöse Infusionen, auch von erlaubten Substanzen, nach dem, WADA-Code verbotenen sind.

Ausnahmen gelten nur für Krankenhauseinweisungen oder klinische Untersuchungen. Darunter fallen Notbehandlung einschließlich Wiederbelebung (mit Einweisung ins Krankenhaus), Blutersatz infolge eines Blutverlustes (mit Einweisung ins Krankenhaus) und chirurgische Verfahren im Rahmen einer Operation. Für alle anderen Infusionen muss vorher eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt werden."
Verstehen tu ich den Text der NADA ja nicht. Voraussetzung für ne ausnahmsweise zulässige Infusion ist ne
1.
Zitat:
Zitat von NADA Beitrag anzeigen
Krankenhauseinweisungen
oder ne

2.
Zitat:
Zitat von NADA Beitrag anzeigen
klinische Untersuchungen
Es muss also neben der Krankenhauseinweisung noch ne Möglichkeit ohne Krankenhauseinweisung geben. Sonst hätte man sich das „oder klinische Untersuchungen“ ja sparen können. Unter 1. könnten fallen:

Zitat:
Zitat von NADA Beitrag anzeigen
Notbehandlung einschließlich Wiederbelebung (mit Einweisung ins Krankenhaus)
und
Zitat:
Zitat von NADA Beitrag anzeigen
Blutersatz infolge eines Blutverlustes (mit Einweisung ins Krankenhaus)
Ohne Krankenhauseinweisung gibt’s nur das Beispiel
Zitat:
Zitat von NADA Beitrag anzeigen
chirurgische Verfahren im Rahmen einer Operation.
Wollen die jetzt damit sagen, dass jede Infusion nach ner LD im Zelt, die medizinisch indiziert ist, aber nicht mit nem chirurgischen Eingriff verbunden ist, also z.B. dann gegeben wird, wenn der Körper Flüssigkeit nicht mehr aufnimmt, erst nach nem entsprechenden Antrag vorgenommen werden darf? Sonst scheint’s ja Doping zu sein und es wäre wohl ne Sperre fällig, auch wenn keine verbotenen Substanzen involviert sind. Der Begriff „klinische Untersuchung“ ist wohl scheint’s weiter zu fassen, als er bisher hier verstanden wird und wie auch ich ihn verstehe.

Gerade dann, wenn’s nicht um eine Krankenhauseinweisung geht, bei der "eh alles klar ist", wäre m.E. ne Hilfestellung für Ärzte und Athleten angezeigt, indem doch ein paar Beispiele ("insbesondere", "oder gleichwertig schwerwiegende Behandlungen" aufgenommen würden. Dann wäre auf der anderen Seite auch klarer, dass man die Infusion nicht mal eben statt Obst, Nüssen, etc. ist.
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten