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Alt 29.08.2011, 23:29   #8
frederik
Szenekenner
 
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Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 391
Gute Frage. Ich zitiere mal ein Beispiel aus einer Ausschreibung:

"Jedermanntriathlon | 15:00Uhr | 0,5-20-5
Ideal für Einsteiger (gemäß DTU-Reglement ab 16 Jahre bzw. Jahrgang 1995), ein Athlet bewältigt allein alle Teildisziplinen, Startpassinhaber sind nicht startberechtigt, es gelten StVO, Helmpflicht und Windschattenfahrverbot. Die Gesamtsieger sowie die Altersklassensieger werden bei der Siegerehrung ausgezeichnet. Bei mehr als 200 angemeldeten Teilnehmern wird der Start in mehreren Wellen vorgenommen."

Ob das durch eine Regel der DTU begründet werden kann, weiß ich nicht. An dem Tag war auch die Landesmeisterschaft Sprint, bei der man mit einem Startpass eines anderen Bundeslandes nicht gewertet wird (entsprechend der DTU-Regeln). Startgebühr für den LM-WK 10 Euro mehr als beim Jedermann. Warum soll ich bei dem LM-WK mitmachen, wenn ich nicht in die Wertung komme? Übrigens auch nicht mit einer Tageslizenz (warum gibt es die dann eigentlich für Meisterschaftswettkämpfe?). Komisches Regelwerk.
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