Ich glaube es wäre ratsam, Dich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Auch von den Kosten her dürfte das die für Dich bessere Lösung sein, da die Kosten eines Inkassobüros selbst zu tragen hast, während die Anwaltskosten - sofern der Gegener nicht insolvent ist - von diesem zu tragen sein werden. Wichtig ist m.E. den Gegner zunächst einmal mittels Einwurfeinschreiben (darin eine Mahnung mit Fristsetzung) in Verzug zu setzen, dann, wenn diese Frist verstrichen ist, zum Anwalt zu gehen, denn sobald der Gegner juristisch gesehen in Verzug ist, muss er Deine Anwaltskosten tragen.

Robert