Zitat:
Zitat von Meik
Warum liest du nicht den Text der bei dem Verkehrsschild steht? "Fahrzeugführer ...", d.h. Radfahrer (Fahrrad = Fahrzeug!) dürfen theoretisch nicht schneller. Fussgänger dürfen aber schneller als 60km/h rennen.
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Zitat:
Zitat von Meik
Praktisch kann man ihnen aber nur schwer ein Bußgeld dafür aufdrücken da sie keinen Tacho haben müssen. Ohne die Möglichkeit des Wissens um ein Vergehen ist ein solches nicht vorwerfbar.
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Ist das wirklich so? Ich dachte immer, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.