10/10, wobei ich bei der Kopfhörer-Geschichte bereits die Antwort aus dem 2. Beitrag gesehen hatte und die ansonsten evtl. anders beantwortet hätte.
Zitat:
Zitat von DragAttack
9/10 - und bei der zehnten biin ich unsicher, ob die Zeit recht hat
Ich meine mich zu erinnern, dass laut gängiger Rechtsprechung Radfahrer nicht an Geschwindigkeitsbeschrenkungen gebunden sind, mit der Begründung, dass sie nicht verpflichtet sind, ein Tacho zu haben und folglich nicht verpflichtet sind die eigenen Geschwindigkeit zu kennen.
Was stimmt nu?
Gruß Torsten
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Das mit den gelben Ortseingangsschildern, die für Radler keine "50" bedeuten, ist eine tatsächliche Lücke, von der es mich wundert, das sie noch nicht geschlossen wurde.
Ansonsten sollte ein Radfahrer es zumindest so gut einschätzen können, wie schnell er ist, dass er in einer 30-Zone nicht mit 60 Sachen (bergab) rast oder in einer Spielstraße die Schrittgeschwindigkeit nicht auf 30 km/h ausdehnt. Mit 36 km/h in einer 30-Zone wird man ihm deswegen vermutlich nichts anhaben können.