Zitat:
Zitat von DragAttack
Was stimmt nu?
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StVO II. §41, Art. 1: Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
Auch wenn du keinen Tacho hast, darst du mit nicht schnell fahren. Egal ob per Pedes, Velo oder "Automobil".