9/10 - und bei der zehnten biin ich unsicher, ob die Zeit recht hat
Zitat:
|
Zitat von Zeit
Frage 5: Welche Höchstgeschwindigkeiten gelten für Radfahrer?
Richtige Antwort: Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten aus der Straßenverkehrsordnung gelten ausdrücklich nur für Fahrer von Kraftfahrzeugen – Radfahrer dürfen also zum Beispiel generell innerorts schneller als 50 km/h fahren. Schreibt ein Schild an einem bestimmten Straßenabschnitt eine bestimmte Geschwindigkeit vor, müssen sich aber auch Radfahrer daran halten.
Ihre Antwort: Radfahrer müssen sich weder an die in der Straßenverkehrsordnung genannten allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten noch an Schilder mit bestimmten Geschwindigkeiten halten. Es gilt nur eine indirekte Geschwindigkeitsbeschränkung: Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie sie ihr Fahrzeug auch sicher beherrschen. falsch
|
Ich meine mich zu erinnern, dass laut gängiger Rechtsprechung Radfahrer nicht an Geschwindigkeitsbeschrenkungen gebunden sind, mit der Begründung, dass sie nicht verpflichtet sind, ein Tacho zu haben und folglich nicht verpflichtet sind die eigenen Geschwindigkeit zu kennen.
Was stimmt nu?
Gruß Torsten
__________________
Dies ist das Land, in dem man nicht versteht
Dass „Fremd“ kein Wort für „Feindlich“ ist
In dem Besucher nur geduldet sind
Wenn sie versprechen, dass sie bald wieder geh'n
Es ist auch mein Zuhaus, selbst wenn's ein Zufall ist
Und irgendwann fällt es auch auf mich zurück