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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 327/11
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 111043 eingetragenen Trionik GmbH, Barmbeker Straße 2-6, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Helge Hinrichs und Thomas Notemann,
Geschäftszweig: Vertrieb und Herstellung von Sportartikeln und Zubehör, insbesondere für die Sportarten Triathlon, Laufen, Radfahren und Schwimmen sowie für Fitness, Yoga und Kraftsport
ist am 11.08.2011, um 11:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Olaf Büchler, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 327/11
Amtsgericht Hamburg, 11.08.2011
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